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1. Ministerrat beschließt Finanzierungskonzept für Ausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration / Insgesamt 3,25 Milliarden Euro für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Jahr 2016 vorgesehen / Davon allein 489 Millionen Euro für Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Keine Neuverschuldung – Finanzierung der Mehrausgaben aus eigener Kraft“
1. Ministerrat beschließt Finanzierungskonzept für Ausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration / Insgesamt 3,25 Milliarden Euro für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Jahr 2016 vorgesehen / Davon allein 489 Millionen Euro für Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Keine Neuverschuldung – Finanzierung der Mehrausgaben aus eigener Kraft“
In der heutigen Sitzung des Ministerrats hat Finanzminister Dr. Markus Söder sein Konzept für die Finanzierung der notwendigen Mehrausgaben im Bereich Zuwanderung und Integration vorgestellt. Wichtigste Botschaft des Finanzierungskonzepts: Der Haushalt ohne Neuverschuldung wird auch in 2016 nicht aufgegeben. „Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt vollständig aus eigener Kraft“, betont der Finanzminister. „Die vorausschauende Haushaltspolitik der vergangenen Jahre versetzt uns – anders als andere Länder – in die Lage, die Mehrausgaben ohne die Aufnahme neuer Kredite zu schultern.“ Grund hierfür sind unter anderem die Haushaltsreserven, die der Freistaat in den vergangenen Jahren anlegen konnte und nun für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen nutzt. „Künftige Generationen werden also durch den Asylbewerberzustrom nicht mit neuen Schulden belastet“, so Söder weiter.
Bereits der am 4. August 2015 beschlossene Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2016 enthielt gegenüber dem Stammhaushalt zusätzliche Ausgaben für Asyl von rund 922 Millionen Euro. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat allerdings seine Zugangsprognose für 2015 am 19. August 2015 von 450.000 auf 800.000 Flüchtlinge erhöht. Söder „Die bisherigen Ansätze müssen angesichts dieses unerwartet starken Anstiegs drastisch erhöht werden“. Insgesamt wurden für Zuwanderung und Integration noch einmal Mehrbedarfe von rund 1,79 Milliarden Euro festgestellt.
Allein für das am 9. Oktober 2015 im Ministerrat beschlossene Sonderprogramm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ ist für 2016 ein Volumen von rund 489 Millionen Euro eingeplant. Zusammengenommen werden für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Jahr 2016 voraussichtlich rund 3,25 Milliarden Euro bereitgestellt.
Der Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2016 wird am 15. Oktober 2015 in erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt. Die zwischenzeitlich gegenüber dem Regierungsentwurf festgestellten Mehrbedarfe werden anschließend in Form sogenannter „Nachschublisten“ in die Haushaltsberatungen des Bayerischen Landtags eingeführt.
2. Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern wird fortgeschrieben / Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „11 Millionen Euro staatliche Leistungen jährlich“
Der Ministerrat hat heute in seiner Sitzung auf Vorschlag von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Fortschreibung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden sowie nun auch der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern beschlossen. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Kernstück sind staatliche Leistungen in Höhe von 11 Millionen Euro jährlich. Damit können die Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern einerseits nötige Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Einrichtungen ergreifen sowie andererseits ihre Aufgaben beispielsweise im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienbetreuung, der Integration neuer Zuwanderer jüdischen Glauben oder der Kultur- und Bildungsarbeit noch besser erfüllen.“
Ministerpräsident Horst Seehofer wird den neuen Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden sowie der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern am 10. November 2015 unterzeichnen.
3. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf: „Verbraucherschutz im Alltagstest: Verbrauchermonitor 2015 mit Schwerpunkt Internet vorgestellt“
„Was bewegt die Verbraucher im Freistaat?“ Diese und weitere aktuelle Fragen klärt der Bayerische Verbrauchermonitor. Jetzt liegen die Umfrageergebnisse zu den diesjährigen Schwerpunktthemen „Verbraucherschutz im Internet“ und „Produktkennzeichnung“ vor. Das wichtigste Ergebnis: Das Vertrauen in die bayerische Verbraucherpolitik hat gegenüber dem Jahr 2013 noch zugenommen. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu heute: „Wir wollen wissen, was die Menschen bewegt. Verbraucherschutz muss dort greifen, wo die Menschen ihn erwarten. Das Internet ist ein wichtiger Marktplatz geworden. Wir werden alles dafür tun, dass hier keine rechtsfreien Räume entstehen.“
Die rasanten Fortschritte im Internet fordern auch beim Datenschutz eine Verbraucherschutzpolitik am Puls der Zeit. Bei der Internetnutzung entwickeln die bayerischen Verbraucher ein verstärktes Problembewusstsein. Zum Datenschutz in sozialen Netzwerken gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie keinen genauen Überblick über Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten in den Netzwerken haben. 44 Prozent lehnen es ab, dass Netzwerke erfassen, was Nutzer im Internet machen und dies mit deren Profil verknüpfen. Jedoch nur 25 Prozent nutzen Verschlüsselungstechnologien. Scharf: „Wir werden ein Forschungsprojekt zu Qualität und Verbesserungsmöglichkeiten bei digitalen Inhalten und Angeboten wie Apps, E-Books und Software starten.“ Denn der Verbrauchermonitor zeigt auch, dass rund ein Drittel der Internetnutzer Probleme mit Apps haben, weil diese nach dem Herunterladen zum Beispiel nicht richtig funktionierten oder sogar unerwartete Kosten verursachten. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sollen auch darüber Aufschluss geben, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher ausreichen.
Für Familien mit Kindern zwischen 6 und 17 Jahren hat speziell das Thema „Spielen im Internet“ große Bedeutung. 69 Prozent der Befragten gaben an, mit ihren Kindern über Gefahren im Internet, wie etwa die dauerhafte Speicherung von Daten, zu sprechen. Im Bereich der Online-Spiele wünschen sich die Eltern mehr Eingriffsmöglichkeiten sowie weitere Maßnahmen.
Das Internet hat auch Auswirkungen auf das für die Verbraucher entscheidende Handlungsfeld „Essen und Trinken“. Um die Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung zu schützen, wird die amtliche Lebensmittelüberwachung an neue Entwicklungen, etwa den Internethandel, angepasst. Dazu hat der Freistaat Bayern als erstes Bundesland eine Möglichkeit für anonyme Kontrollen im Internet geschaffen.
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium beauftragt regelmäßig seit 2007 den Verbrauchermonitor. In der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten wurden dazu dieses Jahr von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) 701 repräsentativ ausgewählte Bayern ab einem Alter von 14 Jahren telefonisch befragt. Speziell in den Bereichen Ernährung (von 67 Prozent Zufriedenheit auf 81 Prozent) sowie Energie und Wohnen (von 63 auf 84 Prozent) sind die Zufriedenheitswerte 2015 sehr hoch.Eine ausführliche Zusammenstellung der Ergebnisse findet sich unter http://www.vis.bayern.de/verbrauchermonitor/index.htm.
4. Personalentscheidungen: Kabinett stimmt Vertragsverlängerungen der Bayerischen Staatsoper zu / Neuer Generalstaatsanwalt in München
Der Bayerische Ministerrat hat heute in seiner Sitzung folgenden Vertragsverlängerungen zugestimmt: Staatsintendant Nikolaus Bachler und Generalmusikdirektor Kirill Petrenko verlängern ihre laufenden Verträge bei der Bayerischen Staatsoper über 2018 hinaus. Nikolaus Bachler wird für weitere drei Jahre bis zum 31. August 2021 Intendant der Bayerischen Staatsoper sein. Kirill Petrenko wird bis zum 31. August 2020 Generalmusikdirektor der Bayerischen Staatsoper bleiben. In der Spielzeit 2020/2021 wird er in München zudem als Gastdirigent wirken.
Neuer Generalstaatsanwalt in München wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2015 der Leitende Oberstaatsanwalt in München Manfred Nötzel. Er folgt damit Dr. Peter Frank nach, der zum Generalbundesanwalt ernannt wurde.