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1. Wirtschaftliche Lage in Bayern weiterhin stabil, aber wirtschaftliche Stimmung gedrückt / Vier-Punkte-Strategie zur Stärkung der Konjunktur
1. Wirtschaftliche Lage in Bayern weiterhin stabil, aber wirtschaftliche Stimmung gedrückt / Vier-Punkte-Strategie zur Stärkung der Konjunktur
Mit seiner leistungsstarken Industrie ist Bayern auch im derzeit eingetrübten weltwirtschaftlichen Umfeld gut aufgestellt. Die Wachstumsprognosen für dieses und nächstes Jahr zeigen, dass es objektiv keinen Grund zum Konjunktur-Pessimismus gibt. Trotzdem reagiert die Bayerische Staatsregierung auf die derzeit unsicheren Vorzeichen. Für die Wirtschaftspolitik gilt es jetzt mehr denn je, wachsam zu sein und die Entwicklungen im Blick zu behalten. Mit einer Vier-Punkte-Strategie gilt es, die Konjunktur zu stärken.
Nach zehn Jahren eines teilweise kräftigen Wachstums rechnen mehrere Forschungsinstitute nach dem Rückgang im zweiten Quartal auch für das dritte Quartal in Deutschland mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (gegenüber dem Vorquartal). Betroffen von der konjunkturellen Abkühlung ist vor allem Bayerns Industrie. Eine zentrale Ursache ist die derzeitige weltwirtschaftliche Lage: Handelskonflikte, ein drohender ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die gestiegene Wahrscheinlichkeit eines militärischen Konflikts im Nahen Osten schwächen die Weltkonjunktur. Auf Bayern als exportorientiertes Industrieland wirken sich diese Entwicklungen unmittelbar aus.
Gleichwohl besteht kein Grund für einen durchgreifenden Konjunktur-Pessimismus, da die Lage in anderen Branchen wie dem Baugewerbe, dem Groß- und Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Handwerk nach wie vor robust ist. Auch die Situation auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist sehr erfreulich.
Trotzdem nimmt die Staatsregierung die Risiken für den industriellen Kern der bayerischen Wirtschaft ernst und steuert entgegen:
2. Energiepolitik: Bezahlbare Strompreise und Versorgungssicherheit wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns / Kabinett setzt auf Entlastung der Stromverbraucher / Gas und Kraft-Wärme-Kopplung sorgen für Versorgungssicherheit
Deutsche Industrieunternehmen zahlen im internationalen Vergleich mit die höchsten Strompreise. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern setzt sich die Staatsregierung für bezahlbare Strompreise ein. Bayern fordert daher vom Bund umgehend Schritte zur Entlastung der Stromverbraucher. Insbesondere müssen aus Sicht der Staatsregierung die diesbezüglichen Vorschläge der Kohlekommission zügig umgesetzt werden. Dies beinhaltet die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß sowie die Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten durch einen jährlichen Bundeszuschuss von mindestens zwei Milliarden Euro. Bayern fordert zudem eine Neuausrichtung des EEG-Fördersystems mit stärkeren Anreizen für eine zeitlich und räumlich bedarfsorientierte Stromerzeugung, um den weiteren Zubau der erneuerbaren Energien system- und netzdienlicher zu gestalten und so netzseitige Systemkosten nachhaltig zu senken. Für energieintensive Unternehmen müssen Modelle für einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis entwickelt werden. Dieses Thema muss auch Gegenstand einer nationalen und europäischen Industriestrategie werden. Außerdem ist es aus Sicht der Staatsregierung erforderlich, die Strompreiskompensation im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems auszuweiten. Damit könnte der Bund künftig höhere Zuschüsse an Unternehmen leisten, welche von der Erhöhung der Börsenstrompreise, verursacht durch den Europäischen Emissionshandel, besonders betroffen sind.
Zugleich muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Bayern verfügt heute über eines der sichersten Stromversorgungssysteme der Welt. Um dieses hohe Niveau auch nach Abschaltung der Kernkraftwerke und im Zuge des Kohleausstiegs zu gewährleisten, setzt die Staatsregierung auf die Schaffung neuer Gaskraftwerke. Aus Sicht der Staatsregierung bedarf es hier allerdings zusätzlicher Investitionsanreize. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem systematischen Investitionsrahmen für Gaskraftwerke ist die vom Bund zugesagte nationale Analyse der Versorgungssicherheit. Das Monitoring des Bundeswirtschaftsministeriums muss in diesem Zusammenhang weiterentwickelt und an die europäischen Vorgaben angepasst werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit in Bayern ist der Bau sogenannter besonderer netztechnischer Betriebsmittel, also Kraftwerkskapazitäten, die zur Versorgungs- und Netzstabilität als Sicherheitspuffer dienen. Als erster Erfolg konnte inzwischen ein Neustart des Ausschreibungsverfahrens in den beiden bisher erfolglosen Losgruppen erreicht werden.
Außerdem setzt die Staatsregierung auf mehr Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Bayern fordert daher die Verlängerung der Förderung für KWK bis 2030. Der Bund hat zudem einen Kapazitätsbonus für Süddeutschland zugesagt, um in Bayern Investitionen in solche Anlagen zu erleichtern und den KWK-Ausbau voranzubringen. Die Staatsregierung setzt sich ebenso für bessere Rahmenbedingungen für den industriellen Eigenverbrauch durch KWK-Anlagen ein. Bei der Energieforschung wird die Staatsregierung einen Förderschwerpunkt im Bereich innovativer KWK setzen.
3. Vorstoß zur besseren Mobilfunkversorgung in Deutschland / Staatsregierung fordert vom Bund zielführenderes Verfahren bei Mobilfunkfrequenzvergaben
Die Staatsregierung sieht Möglichkeiten für eine bessere Mobilfunkversorgung. Dazu soll das Modell zur Vergabe der Frequenzen an Mobilfunkunternehmen angepasst werden. Im Bundesrat wird Bayern deshalb eine Überprüfung des bisherigen Verfahrens beantragen. Begleitet von einer neutralen Expertise könnte eine neue, marktorientierte und wettbewerbskonforme Lösung gefunden werden, die dabei hilft, das Versorgungsniveau in Deutschland zu steigern.
Bislang setzt die Bundesnetzagentur zur Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk auf ein Versteigerungsmodell. Das derzeitige Verfahren dauert lange, entzieht den Unternehmen notwendige Investitionsmittel und führt zu Versorgungsauflagen, die keine optimale flächendeckende Versorgung gewährleisten. Daher erfolgt der Ausbau des 4G- und 5G-Netzes langsamer als nötig. Letztlich zahlen die Verbraucher in Deutschland die Versteigerungserlöse über Nutzerpreise mit und haben Nachteile, da den Mobilfunkbetreibern Mittel für Investitionen in Netzabdeckung und -qualität entzogen werden. Der Kritik nicht nur aus der Wirtschaft soll durch Erarbeitung von Alternativen begegnet werden. Dabei sind verschiedene Optionen denkbar, etwa die Zuteilung mit strengen qualitativen und zeitlichen Vorgaben, die im Gegenzug durch geringere Lizenzgebühren abgefedert werden können.
4. Bayern will flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit ermöglichen / Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative
Die Staatsregierung setzt sich für flexiblere, familienfreundlichere und alltagstaugliche Arbeitszeitregelungen ein und startet eine Bundesratsinitiative. Damit trägt Bayern dem Wunsch vieler Beschäftigter Rechnung, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Gleichzeitig sollen Unternehmen auf die Herausforderungen der globalen Wirtschaftswelt angemessen flexibel reagieren können und so wettbewerbsfähig bleiben.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet immer weiter voran. Moderne Kommunikationstechnik bietet zunehmend Freiraum für orts- und zeitunabhängiges Arbeiten und eröffnet Unternehmen und Beschäftigten ein höheres Maß an Flexibilität. Starre Arbeitszeitregelungen, insbesondere die ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, sind nicht mehr unbedingt zeitgemäß. Viele Beschäftigte wünschen sich, die Arbeit der Familie wegen für ein paar Stunden unterbrechen zu können, am Abend die letzten beruflichen Aufgaben zu erledigen und am nächsten Tag wie üblich mit der Arbeit zu starten. Mit ihrer Initiative setzt sich die Staatsregierung für praxistaugliche Rahmenbedingungen ein. So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die starren Grenzen der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu lockern und Verkürzungen von Pausen- und Ruhezeiten zu ermöglichen, ohne dass dabei der Gesundheitsschutz beeinträchtigt wird. Für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten muss daher stets ein zeitnaher und adäquater Ausgleich vorgesehen werden.
Gleichzeitig müssen die Lösungen auch für kleine und mittlere Unternehmen nutzbar sein. Das Arbeitszeitrecht muss flexibler gestaltet werden, indem die Arbeits- und Ruhezeitregelungen an gewandelte Bedürfnisse angepasst und mögliche Spielräume im Rahmen der EU‑Arbeitszeitrichtlinie stärker als bisher genutzt werden.
Daneben fordert die Bundesratsinitiative den Bundesgesetzgeber dazu auf, die EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeitdokumentation auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen und gegebenenfalls in einer möglichst unbürokratischen Weise umzusetzen.
5. Bundesratsinitiative für besseren strafrechtlich Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung / So genanntes Upskirting: Lücke im Strafrecht schließen
Die Staatsregierung setzt sich für einen besseren strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ein. Mit einer Bundesratsinitiative will Bayern gemeinsam mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erreichen, dass das so genannte Upskirting – das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen – unter Strafe gestellt wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden. Diese Regelung schließt eine bestehende Lücke im Strafrecht und schreckt damit potenzielle Täter ab.