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Bis Ende 2017 wurde bereits bei insgesamt 37 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit bislang 483 Beschäftigten und 170 Studierenden der Betrieb aufgenommen. Das sind bereits rund 60 % der Verlagerungsprojekte. Auch das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ ist bereits in der Umsetzung: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde am 20. November 2017 in Nürnberg feierlich eröffnet. In Ruhstorf a. d. Rott im Landkreis Passau ist Ende 2017 die Landesanstalt für Landwirtschaft mit ersten Beschäftigten gestartet.
Bewährt hat sich auch die schrittweise Umsetzung Hand in Hand mit den Beschäftigten ohne Zwangsversetzungen, aber mit einem Personalrahmenkonzept: die Kombination aus Versetzungswünschen und Neueinstellungen vor Ort sorgt für einen reibungslosen Aufbau. Bislang konnten bereits mehr als 350 Versetzungswünsche aus dem öffentlichen Dienst realisiert werden. Über 310 Versetzungswünsche in die Zielregionen liegen derzeit noch vor. Auch das Interesse von außen ist enorm – über 3.000 Bewerbungen und Interessensbekundungen sind eingegangen. Söder: „Wir wollen keine „Hauruck-Aktionen“, sondern einen organischen Verlagerungsprozess. Deshalb sieht das Konzept auch einen Zeitrahmen bis 2025 vor,“ erinnert der Finanzminister. „Denn nur motivierte Beschäftigte sichern den hohen Qualitätsstandard der Verwaltung und tragen maßgeblich zum Gelingen der Verlagerungen bei.“ Die Umsetzung der Verlagerungen erfolgt durch die einzelnen Fachressorts.
Für einen zügigen Personalaufbau vor Ort konnte bei über 95 % der benötigten temporären Unterbringungen eine Lösung gefunden werden. Bei zwei Drittel der Verlagerungsprojekte steht bereits auch die langfristige Unterbringung fest. Dabei werden die Behörden entweder in bereits vorhandenen staatlichen Immobilien, in Anmietungen vor Ort, in Neubauten oder in Erwerbsimmobilien untergebracht. Nach derzeitigem Stand erfolgt die langfristige Unterbringung jeder dritten Behörde in staatseigenen Gebäuden.
Söder gab auch einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Im Jahr 2018 gehen voraussichtlich weitere elf Behörden mit mehr als 90 Beschäftigten und 260 Studierenden in Betrieb. Zudem wird der Personalaufbau an den bislang eingerichteten Standorten mit 133 Beschäftigten fortgesetzt. Bis Ende 2018 sollen damit insgesamt 48 Behörden und staatliche Einrichtungen mit rund 1.150 Personen den Dienstbetrieb aufgenommen haben. Damit werden 75 % der Projekte mit mehr als 1/3 des gesamten Verlagerungsvolumens vor Ort sein. Bis Ende 2020 wird der schrittweise Aufbau weitergehen. Insgesamt sollen bis dahin rund 1.400 Personen an den Zielorten tätig sein. Der Abschluss aller Verlagerungen ist für 2025 vorgesehen. Langfristig umsetzbare Projekte wie z. B. der Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz werden überwiegend in der zweiten Verlagerungshälfte abgeschlossen.
Außerdem will der Freistaat durch sog. Behördensatelliten die Ballungsräume entlasten und Pendlern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem erleichtern. In einem Pilotprojekt werden an vier Standorten rund um den Verdichtungsraum München Behördenzentren für jeweils bis zu 20 Arbeitsplätze eingerichtet. Neben der Zeit- und Kostenersparnis für pendelnde Beschäftigte sollen die Behördensatelliten auch dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen in den Metropolen zu verringern. Derzeit wird das Konzept zur Umsetzung erstellt, das im 2. Quartal 2018 dem Bayerischen Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen“ sieht insgesamt 64 Verlagerungsprojekte im Umfang von 3.155 Personen (2.225 Arbeits- und 930 Studienplätze) vor. Startschuss für diese größte Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte war im März 2015. Alle Regierungsbezirke profitieren davon. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert werden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt. Seit der abschließenden Beschlussfassung des Bayerischen Kabinetts haben sich gegenüber dem Ausgangskonzept nur Änderungen hinsichtlich neuer Behördenbezeichnungen ergeben; auf örtlichen Wunsch wurde zudem ein Standort innerhalb eines Landkreises neu festgelegt. Das Konzept ist Bestandteil der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung.