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Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Maut sorgt für mehr Gerechtigkeit / Weichen für mehr Sicherheit stellen, modernste Techniken beim Kampf gegen Kriminalität und Terror einsetzen“
Zu den Gesetzen zur Infrastrukturabgabe (TOP 70):
Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Ich erwarte von den Ländern, morgen im Bundesrat für mehr Gerechtigkeit auf unseren Straßen zu sorgen und die Pkw-Maut zu unterstützen. Zukünftig muss gelten: Wer unsere Autobahnen nutzt, muss dafür zahlen – und das gilt für jeden. So wie das bereits jetzt fast überall in Europa üblich ist. Das Mautsystem ist eine gerechte Nutzerfinanzierung. Alle Einnahmen werden für den Ausbau eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes und damit zum Nutzen unseres Wirtschaftsstandortes eingesetzt. Das Gesetz berücksichtigt zudem schon jetzt die Interessen der Grenzregionen, weil Fahrer aus dem Ausland zunächst auf Bundesstraßen von der Maut befreit sind.“
Zu bayerischen Initiativen zur Inneren Sicherheit (TOP 76 – 80, 82):
Bayern stellt in Umsetzung des „Sofortprogramms Innere Sicherheit“ der Staatsregierung auf der morgigen Bundesratssitzung mehrere Gesetzesanträge vor. Huber: „Wir unternehmen im Bundesrat einen weiteren Vorstoß, um die Weichen für mehr Sicherheit zu stellen. Im Bund besteht Handlungsbedarf. Angesichts der neuen Dimension von internationalem Terrorismus und politischem Extremismus erwarten die Bürger zu Recht, dass beim Kampf gegen Kriminalität und Terror die modernsten Techniken und Untersuchungsmethoden zum Einsatz kommen. Wir brauchen Verbesserungen für Polizei und insbesondere Verfassungsschutz etwa bei der Überwachung von elektronischer und von verschlüsselter Kommunikation. Auch die Möglichkeiten zur Auswertung von DNA-Spuren müssen erweitert werden. Die Staatsregierung fordert zudem den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Terrormilizionäre. Ich appelliere an alle, die in der Bundesregierung und im Bundesrat Verantwortung tragen, der Sicherheit der Menschen einen klaren Vorrang einzuräumen und die notwendigen Maßnahmen umgehend zu beschließen.“
Zu den Gesetzesinitiativen im Einzelnen:
Bayern stellt vier Gesetzesanträge zur Stärkung des Verfassungsschutzes vor. Huber: „Bei der Aufdeckung und Verhinderung terroristischer Anschläge spielt der Verfassungsschutz eine zentrale Rolle. Es wäre also falsch, auf mögliche Erkenntnisse der Nachrichtendienste zu verzichten und uns gleichsam blind zu machen gegenüber jenen, die unsere Demokratie zerstören wollen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist mit effektiven Instrumentarien fit zu machen für die aktuellen Herausforderungen.“
• Verkehrsdaten sind gerade für die rechtzeitige Identifizierung terroristischer Gefährder und die Verhinderung von Terrorakten von herausgehobener Bedeutung. Das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste des Bundes sollen deshalb auf gespeicherte Verkehrsdaten der Telekommunikation zugreifen dürfen (TOP 82). Nach Auffassung der Staatsregierung kann es nicht sein, dass die Nachrichtendienste und das Bundeskriminalamt weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Zudem können sie die Daten aufgrund ihres spezifischen Hintergrundwissens aus einem anderen Blickwinkel bewerten. Bayern ist übrigens das erste Bundesland, das die Befugnisse zur Abfrage der gespeicherten Verkehrsdaten für seinen Verfassungsschutz eingeführt hat. Der Bund muss diesem Beispiel folgen.
• Zudem soll dem Verfassungsschutz eine Befugnis zur Online-Durchsuchung eingeräumt werden (TOP 77). So wie Bundeskriminalamt, Polizei und der bayerische Verfassungsschutz bereits jetzt, muss zukünftig auch der Verfassungsschutz des Bundes verdeckt auf informationstechnische Systeme zugreifen können.
• Die Staatsregierung fordert eine Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüber-wachung (TOP 78). Kontaktaufnahmen und Absprachen finden zunehmend über verschlüsselte Internettelefonie oder Chat-Dienste wie z.B. WhatsApp statt. Deshalb muss die Kommunikation an der Quelle, also entweder vor Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung erfasst werden. Ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Befugnis zusteht, ist bislang nicht ausdrücklich geregelt. Bayern fordert dazu eine Klarstellung.
• Außerdem will Bayern die Aufhebung des Mindestalters von 14 Jahren für die Beobachtung von Minderjährigen durch den Verfassungsschutz erreichen (TOP 76). Islamistische Terroristen rekrutieren zunehmend Minderjährige und darunter immer jüngere Personen für die Verfolgung ihrer menschenverachtenden Ziele. Bei drohenden Radikalisierungen ist rechtzeitig einzugreifen und nicht ein Mindestalter abzuwarten. Die Altersgrenzen für die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten gehen an der Realität vorbei.
Zudem soll der genetische Fingerabdruck dem herkömmlichen gleichgestellt werden (TOP 80). Huber: „Täter hinterlassen am Tatort häufig keine Fingerabdrücke, dafür aber DNA. Die Abnahme von klassischem und genetischem Fingerabdruck haben dasselbe Ziel – die Ermittlung des Täters. Staatsanwaltschaft und Polizei sollen deshalb den genetischen Fingerabdruck für künftige Strafverfahren unter den gleichen Voraussetzungen erheben und speichern können wie bereits jetzt den klassischen Fingerabdruck. Die Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus, aber auch von Wohnungseinbruchkriminalität verlangen ein sofortiges Tätigwerden.“
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (TOP 79) sollen deutsche Staatsbürger, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz oder an einer Ausbildung für den Terrorkampf teilnehmen, bei Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Huber: „Wer als Terrorist im Ausland kämpft, wendet sich von Deutschland und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. So jemand hat kein Recht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit.“