„61 Kommunen in Oberfranken erhalten über 61 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Montag (23.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein wuchtiges Signal für die oberfränkischen Kommunen. Etwa die Hälfte aller Bedarfszuweisungen geht in die Region“, hob Söder hervor.
Bayernweit erhalten 151 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. 53 Städte und Gemeinden in Oberfranken werden 2017 mit über 50 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Hof mit 6,5 Millionen Euro. Acht Oberfränkische Landkreise erhalten insgesamt 10.700.000 Euro:
Landkreis Bayreuth: 200.000 Euro
Landkreis Coburg: 400.000 Euro
Landkreis Forchheim: 300.000 Euro
Landkreis Hof: 2.400.000 Euro
Landkreis Kronach: 2.000.000 Euro
Landkreis Kulmbach: 2.400.000 Euro
Landkreis Lichtenfels: 300.000 Euro
Landkreis Wunsiedel: 2.700.000 Euro
Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.
Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der ein Rekordvolumen von fast neun Milliarden Euro in 2017 erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.
Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Gerade die von der demographischen Entwicklung besonders betroffenen Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz erhalten die größten Anteile. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwenden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.